Pro und Kontra Schiefenanlagen 
 

 

 

   
Schliefenanlagen stehen oft in der Kritik.

An ihr entzündet sich der Streit um Baujagd  wie in einem Focus.

Jäger sehen darin den Anfang möglichst die Jagd ganz zu verbieten.

Tierschützer erkennen exemplarisch was für ein Unsinn die Jagd ist.

 

   

 

 

Pro

Die Bejagung vom Fuchs wird nur von Gutmenschen als nicht notwendig betrachtet.

Sämtliche ernst zu nehmende Untersuchungen belegen das.

In fast allen Vogelschutzgebieten wird mit Hilfe vom Naturschutzes mit Fallen und Kunstbauten eine Reduzierung der Prädation versucht zu erreichen.

Dazu ist eine Einarbeitung der Hunde
zwingend notwendig.

Ob die Jagd unter der Erde stattfindet oder als Drückjagd auf Sauen oder Rehwild, es ist kein Unterschied..

Es wird immer mal zu einer Situation kommen die Hunde in Gefahr bringt oder verletzt.

Keinesfalls ist das bei der Baujagd gehäuft ein Problem.

Es gibt viele Bauhunde, die oft Baujagd gemacht haben und nach 10 Jahren ohne jegliche größere Verletzung sind.

Eine Einarbeitung ohne Schliefenanlage ist für den passionierten Baujäger sicher möglich.

Trotzdem ist es auch für ihn eine Erleichterung.

Für angehende Baujäger ist sie jedoch fast unverzichtbar. Der Austausch untereinander ist sehr wichtig. Die Gespräche machen klar, nicht der Berserker im Bau ist brauchbar, sondern der Hund der verbellt, keinesfalls der den Angriff sucht und ständig verletzt wird.

Wenn die züchterische Aussage über die Bau Fuchs Kunst Prüfung auch gering ist, ein Wert ist doch vorhanden.

Schliefenfüchse werden fast alle alt.

Ihre Lebenserwartung ist erheblich höher als in der Natur, Räude, Fuchsbandwurm kennen sie nicht.

Die Stressbelastung bei der Arbeit in der Schliefenanlage ist laut etlichen Untersuchungen gering bis nicht vorhanden.

 

 

Kontra

Grundsätzlich ist die Jagd überholt.

Tatsächlich sollte sie nur  von Berufsjägern  nach Vorgaben des Naturschutzes durchgeführt werden.

Besonders die Baujagd und hier Exemplarisch  die Schliefenanlagen machen deutlich, es geht keinesfalls um eine positive Entwicklung der Natur sondern um Tierquälerei.

Baujagd ist barbarisch.

Das auf einander Hetzen von Tieren ist verboten

Bilder beweisen immer wieder die Grausamkeit.

Nicht nur Tierschützer stellen die Schliefenanlagen als Problem dar.

Tatsächlich ist die Kritik auch aus Reihen der Baujäger nicht gering. Ihre Argumente:

Die Einarbeitung für jeden Baujäger am Kunstbau im Revier ist völlig Problemlos.

Es sind die Verbände die den Nachweis der Baueignung erhalten wollen.

Da werden Dutzende Hunde in Schliefenanlagen eingearbeit nur um in der Ahnentafel

Bau Kunst Bau Natur zu erhalten und danach nie wieder am Fuchs arbeiten.

Dann noch beim DTK Gebrauchssieger wird,

wer Bau Kunst und Bau Natur hat.

Ein schöner Titel, macht sich gut.

Ohne diese Verbindung würden Schliefenanlagen wegen zu geringer Auslastung nicht mehr lohnen.

Andere Argumente sind nur vorgeschoben.

Bau Natur ohne Bau Kunst würde genau aus diesem Grund abgeschafft.

Das ist doch Irrsinn. 

Wer tatsächlich mal auf den großen Ausstellungen der Jagd, z.B. Pferd und Jagd war kann sich über Jagdhunde informieren.

Fragt man bei den Erdhundrassen nach, sind die meisten stolz, sagen zu können, meine Hunde haben alle die Bauprüfung bestanden.

Fragt man weiter, kommt folgende Antwort:

Nein meinen lass ich nicht im Fuchsbau arbeiten, dass ist mir viel zu gefährlich.

Mein Deckrüde nie. 

 

 

 

    Auszug

 

WILDFORSCHUNGSTELLE

DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG  

bei der Staatlichen Lehr— und Versuchsanstalt für Viehhaltung und Landvirtschaft   3.11. 1994

Bericht der WFS zum Sachstand bez. der Ausbildung und Bewertung von Jagdgebrauchshunden in Kunstbauanlagen (Schliefanlagen)

Entsprechend den Auftrag des MIR wurden von der WES zur Frage der Ausbildung und Bewertung von Jagdgebrauchshunden in Schliefanlagen — umfangreiche Recherchen durchgeführt (z.B. bei anderen Instituten und Fachleuten) ,— Daten erhoben und ausgewertet (u.a. zur aktuellen Situation in Baden—Württemberg) ,— Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt (u.a. in der Stellungnahme vom 18.08.1993) ,— die Vorführung einer Schliefanlage und der Schliefarbeit für Mitglieder des Landesbeirats für Tierschutz und Vertreter des MLR organisiert,— Vorschläge zu eventuellen Alternativen geprüft sowie in Zusammenarbeit mit Vertretern der Erdhundeverbände in der Arbeitsgruppe "Schliefanlagen" konkrete Ergebnisse erarbeitet.
Zusamenfassende Darstellung des Sachverhalts:
1. Notwendigkeit der Fuchsbejagung, Effektivität der B«xienjagd und Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Schliefarbeit:
Die WFS stellt fest daß die Bejagung des Fuchses aus wildbiologischer Sicht und aus seuchenhygienischen Gründen unabdingbar ist und im öffentlichen Interesse mit allen zur Verfügung stehenden jagdlichen Methoden intensiviert werden muß. Entsprechende Empfehlungen werden auch von Veterinärämtern und der WHO zunehmend mit Nachdruck geäußert.
Vom KLR vurde mit Erlags vom 12.07.1994 (Az: 35-9121.26) die Impfmaßnahme im Frühjahr 1994 sowie die verstärkte Bejagung der Füchse angeordnet. In Ergänzung dieses Erlasses wurde mit Schreiben vom 19.08.1994 wegen spontaner Tollwutfälle im Landkreis Waldshut das Impfgebiet ausgedehnt. In dem Schreiben wird speziell darauf hingewiesen, das das Tollwutgeschehen im Regierungsbezirk Freiburg noch nicht zum Erliegen gekommen ist und weiterhin die Gefahr der Einschleppung in ehemals tollwutfreie Gebiete bestehe. Der isoliert vom derzeitigen Seuchengeschehen aufgetretene Tollwutfall in einer Schafherde in Stühlingen verdeutliche diese Gefahr. Das RP Freiburg wird gebeten, Uber die Kreisjagdämter nochmals auf die verstärkte Bejagung und die Einsendung erlegter Füchse durch die Jägerschaft hinzuwirken (entsprechend die FD Freiburg) . Eine intensivierte Bejagung wirkt gleichzeitig der Ausbreitung des für den Menschen gefährlichen Kleinen Fuchsbandwurms und der Räude entgegenDie Bejagung des Fuchses ist aber nicht nur unter dem Aspekt der Seuchenbkämpfung zu sehen. Natürliche Feinde des Fuchses wie Luchs oder Wolf fehlen bei uns; der Fuchs zählt dagegen zu den "Gewinnern" in der Kulturlandschaft. Befinden sich Beutetiere des Fuchses auf sehr niedrigem Dichteniveau (im sog. "Räuber loch") können hohe Fuchsbesätze zu einer weiteren Dezimierung und sogar zur ernsthaften Gefährdung der Beutetierbestände führen. In Baden—Württemberg gilt dies z.B. für Auerwild, Birkwild,Haselwild, Rebhühner, Wiesenbrüter (Brachvogel, Kiebitz etc.) und  gebietsweise auch für den Feldhasen. Die Arbeitsgruppe Haselwild Baden—Württemberg empfiehlt in ihrem Merkblatt "Dem Haselhuhn helfen" (WFS 1993) der Jägerschaft, durch die Jagd auf Fuchs und Marder dem Haselhuhn überleben zu helfen. Eine intensive Bejagung des Fuchses kann dennach auch aus Gründen des Natur— und Artenschutzes geboten sein.
Nach Recherchen der WFS ist die Bodenjagd in Baden—Württemberg eine der effektivsten Bejagungsarten des Fuchses, auf die keinesfalls verzichtet werden kann. Zur effektiven und tierschutzgerechten Ausübung der Bodenjagd ist die Einarbeitung und Bewertung von Erdhunden in Schliefanlagen notwendig. Die Bewertung dient gleichzeitig auch der zielgerichteten Jagdgebrauchshundezucht.
In ganz BW werden an 12 Schliefanlagen etwa 40-50 Füchse gehalten. Die aktuelle Zahl hängt davon ab, wie viel Nachzucht anfällt und ob den
Schliefenwarten zusätzlich mutterlose Fuchswelpen (u.a. auch von örtlichen Tierschutzvereinen) übergeben werden.
Die Füchse erreichen nicht selten ein Alter von 10 bis 12 Jahren. (Zum Vergleich: In freier Wildbahn wird nur etwa ein Viertel der Füchse zwei Jahre alt, und bis zu 10 Jahre alte Tiere kommen nur
als absolute Ausnahmen mit ungefähr einem halben Prozent in den Populationen vor. Nach Labhard 1990.

Da im Winterhalbjahr wegen Frostes i.d.R. keine Schliefarbeit erfolgt, sind diese rund 50 Füchse während des Sommerhalbjahres (mit Schwerpunkten im Frühjahr und Herbst) im Mittel an rund drei
Kalendertagen pro Monat durchschnittlich für etwa 20 bis 30 Minuten der  Schliefarbeit in Einsatz. Dabei beträgt die Zeit, in der sich der Hund und der Fuchs an Schieber jeweils nur etwa 10 bis 15 Minuten. (Die restliche Zeit wird zum Absuchen der Bauanlage und zum Überwinden der Hindernisstrecke durch die Hunde verwendet. )
Demgegenüber stehen in Baden—Württemberg pro Jahr im Durchschnitt
rund 130 Erdhunde, die an Schliefanlagen eingearbeitet und bewertet werden und anschließend dem praktischen Jagdbetrieb      sowie der Jagdgebrauchshundezucht zur Verfügung gestellt werden. (Ungeeignete Hunde können bereits bei der Einarbeitung ausgeschieden werden.) Nach Erhebungen der BFS wird geschätzt, das allein mit der Bodenjagd, einer von etwa 15 möglichen Jagdarten auf den Fuchs, weit mehr als ein Fünftel der Jahresgesamtstrecke an Füchsen in in Baden Würtenberg erzielt wird
(also eine Größenordnung von über 10.000 erlegten Füchsen) Die WFS sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Schliefarbeit uneingeschränkt gewahrt.

 
2.   Tierschutzkonformität der Schliefarbeit: 

Nch Auffassung der WFS sind bei der Schliefarbeit keine
Konflikte mit den Tierschutzgesetz gegeben.
Die Schliefarbeit stellt für die Füchse keine Belastung dar,
der sie nicht gewachsen sind.

Wie der WFS bei weiterführenden Recherchen auf Anfrage vorab
mitgeteilt wurde, zeigen die Ergebnisse von Untersuchungen am Tollwutzentrum Nancy zur Herzpulsrate von Schliefenfüchsen, das bei der Schliefarbeit nur eine ganz unwesentliche, physisch und psychisch offensichtlich völlig unbedenkliche Erhöhung der Herzpulsrate erfolgt, die vor allem durch die Fortbewegung in der Anlage bedingt ist, Zudem müssen die Füchse bei der Schliefarbeit nur artspezifische Verhaltensweisen zeigen und sind an Menschen, Hunde und die Anlage gewöhnt.
Schliefarbeit ist keine Abrichtung oder Prüfung auf
Schärfe.
Schärfe ist in diesem Zusammenhang unzutreffend.
Er darf nicht mit Jagdpassion und Härte verwechselt werden. Der Hund folgt dem Fuchs ausschließlich aus sozial motiviertem Beuteerwerbstrieb, der nichts mit Aggression zu tun hat. Diesedem Jagdhund als Erbe seines Vorfahrens, des Wolfes erhalten geblieben und ist eine der entscheidendsten für die Arbeit der Hunde. Ohne diese Eigenschaft ein Hund kein brauchbarer Jagdhund, weil praktisch alle die der Hund beim Jagdeinsatz zeigen muß, darauf aufbauen, (z.B. auch die Nachsuche auf krankgeschossenes Wild) . bedeutet im Zusammenhang mit der Schliefarbeit und der Bodenjagd, daß der Hund unempfindlich ist gegenüber Dunkelheit, Kälte, Nässe und Alleinsein in fremdem, unwegsamen Terrain, daß er die Anwesenheit des Fuchses nicht fürchtet und versucht, ihn durch Nachrücken von allen Seiten zum Verlassen des Baus zu bringen. Ziel der Schliefarbeit ist es, die Hunde mit den Gefahren vertraut zu machen, die ihnen bei der Bodenjagd  im Naturbau begegnen können, und ihre jagdliche Eignung festzustellen.

Bei der Schliefarbeit und der Bodenjagd wird der Hund nicht auf den Fuchs gehetzt.

Der Hund wird lediglich zur Suche und zum Stöbern (unter der Erde) angesetzt wie bei anderen Jagdarten auch. Das Schliefen der Erdhunderassen stammt aus dem Verhaltensrepertoire des Wolfes . Im übrigen gehört nach Auffassung der WFS die Ausbildung der Jagdgebrauchshunde als notwendige Vorbereitung untrennbar zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Jagdausübung.


Prüfung von Vorschlägen zu eventuellen Alternativen:

Vorgeschlagen wird gelegentlich, in den Schliefanlagen keine lebenden Füchse einzusetzen, sondern einen toten Fuchs an einer Schnur durch die Anlage zu ziehen und den Hund folgen zu lassen.
Diese Vorgehensweise würde jedoch keineswegs das gewünschte Ergebnis erzielen, sondern wäre im Gegenteil regelrecht kontraproduktiv. Die Hunde würden nämlich falsch konditioniert (geprägt) . Bei er Schliefarbeit sollen sich die Hunde mit möglichen Gefahren vertraut machen. Dazu gehört u.a. , das sie lernen, daß der Fuchs eine wehrhafte Wildart ist. Der Schliefenfuchs gibt dies dem Hund durch Scheinattacken, Knurren  und Fauchen hinter dem Schieber deutlich zu erkennen. Wird dagegen ein toter Fuchs durch das Röhrensystem gezogen, folgen die meisten Hunde (animiert durch den Geruch des toten Fuchses , der sehr wohl von dem eines lebenden unterschieden wird) in blindem Eifer, packen und beuteln den Fuchs und ziehen ihn rückwärts aus der Anlage. Diese Erfahrung kann dann bei einem späteren Einsatz im Naturbau fatale Folgen haben und zu unvorsichtigem Einschliefen, zu Auseinandersetzungen und Verletzungen führen. Dies soll durch die Ausbildung unter Einsatz von lebenden Füchsen jedoch gerade verhindert werden.  Die Verwendung eines toten Fuchses würde dem Tierschutzaspekt in Bezug auf die Hunde und Füchse zuwiderlaufen.
Außerdem besagt das Herausziehen eines toten Fuchses (reine
Apportierleistung) nicht das geringste über die Eignung eines Hundes für die Bodenjagd (und für die Erdhundegebrauchszucht) , bei der einerseits das furchtlose Nachrücken und Bedrängen des lebenden Fuchses von verschiedenen Seiten ohne Auseinandersetzungen, und andererseits entsprechende Vorsicht und Einhaltung eines Sicherheitsabstandes entscheidend sind. Manche Hunde schliefen zudem in eine Anlage mit einem toten Fuchs gar nicht ein, weil die Erdhunde nicht zu den ausgesprochen apportierfreudigen Gebrauchshunderassen gehören.
Darüberhinaus soll der Hund bei der Schliefarbeit seine angeborenen Anlagen zu erwünschten Lautäußerungen (Verbellen des Fuchses in nicht zu großer Entfernung) bzw. zu unerwünschten Lautäußerungen (Bau laut = Bellen ohne Anwesenheit eines Fuchses) zeigen. Dies ist im erforderlichen Vergleich ausschließlich unter Einsatz eines lebenden Fuchses möglich.
Der Vorschlag, die Hunde in Kunstbauen im Revier an Wildfüchsen einzuarbeiten und zu bewerten, wird von der WFS ebenfalls als ausgesprochen problematisch und unter dem Tierschutzaspekt bedenklich angesehen. Lernelemente wie Fall- und Steigrohr,Kamin, Engstelle und Hindernisstrecke sind in Revierkunstbauen nicht angelegt. Im Gegensatz zur Schliefanlage existiert keine sofortige, direkte Eingriffsmöglichkeit, da die Revierkunstbaue aus festen Betonröhren ohne abnehmbare Abdeckung bestehen und in den Erdboden eingegraben sind. (Lediglich der "Kessel" in dem sich meist der Fuchs befindet, kann nach Abtragen der Erdschicht geöffnet werden) . Ohne das der unerfahrene Hund vorher die Möglichkeit hatte, unter kontrollierten Bedingungen zu lernen, daß Füchse wehrhaft sind und Vorsicht geboten ist, wird er im Revierkunstbau mit einem oder sogar gleichzeitig mehreren Wildfüchsen konfrontiert, die den Bau bezogen haben. Eine solche Situation soll gerade durch die Einarbeitung an Schliefanlagen vermieden werden. Zudem ist eine objektive Beurteilung der Eignung der Hunde (u.a. auch im Überwinden von Hindernissen) unmöglich, da keine dem Naturbau nachempfundenen sowie standardisierten Bedingungen vorliegen und das Geschehen nicht beobachtet werden kann.
Der Vorschlag, die Erdhunde ohne vorherige Einarbeitung und
Bewertung an Schliefanlagen unmittelbar bei der Bodenjagd im Naturbau einzusetzen, wird von der WFS noch kritischer gesehen als eine Einarbeitung im Revierkunstbaue Unvorbereitet wird der Hund mit möglichen Gefahren konfrontiert, das Geschehen kann nicht beobachtet werden, und es besteht oft keinerlei Eingriffsmöglichkeit.
Zur effektiven und tierschutzgerechten Jagdausübung gehört auch die möglichst optimale Ausbildung der Jagdgebrauchshunde. Der Einsatz von ungenügend vorbereiteten Hunden ist heute nicht mehr zu vertretenen.

Die Prüfung von Vorschlägen zu eventuellen Alternativmethoden ergibt, daß zwar Verbesserungen möglich sind (s.u.) , aber keine gleichwertige Alternative zur  Bewertung von
Erdhunden an Schliefenanlagen in Sicht ist.

Schlußfolgerungen der WES:
Nach sorgfältigem Abwägen des Sachverhalts kommt die WFS zu dem
Schluß,
daß die Ausbildung von Erdhunden in Schliefanlagen für die ordnungsgenäBe (und anordnungsgemäße) Fuchsbejagung unabdingbar, das bei der Schliefenarbeit vernünftige Gründe, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gegeben sind, und das keine Konflikte mit den Tierschutzgesetz zu erkennen sind.

Ergebnisse der Arbeitsgruppe SchIiefanIagen:
Von der WFS wurde die Arbeitsgruppe "Schliefanlagen l' einberufen, die aus Vertretern der Erdhundeverbände in Baden Württemberg und aus Vertretern der WFS (Dr. M. Pegel; G. Thor) besteht. Der
Auftrag des an die WFS wurde den Mitgliedern der Arbeitsgruppe erläutert und die Wünsche und Anregungen des  Landesbeirats für Tierschutz wurden ausführlich dargelegt
Als zentrales Ergebnis der festzuhalten, . das alle Erdhundeverbände bei der Einarbeitung und Baueignungsbevertung von Hunden in
Schliefanlagen sovie der Haltung der Füchse in Gehegen verbindlich Prinzipien anwenden.
 

   

 

 

 

 

 

 

 

 


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