Der Hund wird bei der Baujagd erschossen, die Versicherung zahlt ohne Probleme.
 

 

 

 

 


Ende 2009 wird die junge
Hündin ...... angeschossen.

Im Antrag an die Versicherung steht unter anderem:

 

An die

Gothaer - Versicherung AG -Niederlassung Göttingen­Gothaer Platz 2 - 8

37083 Göttingen

Jäger-Schutzbrief-Vers. Nr. ........

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem Haftpflichtteil der o.a. Jägerversicherung muss ich Ihnen heute die nachfolgende Schadenmeldung zukommen lassen:

Heute am 18. Dezember 2009, um ca. 10.30 Uhr, ließ Herr ......, seinen Teckel in den ersten Kunstbau einschliefen.
Nach einer Weile sprang der Fuchs, den ich sofort beschoss.
Der unmittelbar dem Fuchs folgende Bauhund bekam durch den schnellen Schuss (leider) einen Teil der Schrotgarbe ab.
Der Hund wurde sodann sofort durch den Halter in die Groß- u. Kleintierpraxis Dr. med. vet. ......... , gefahren.
Der Hund ist gleich operiert worden. Im Kopfbereich mussten mehrere Schrote entfernt werden.
Die Verletzungen sind durchaus als ernst zu bezeichnen. Ich bitte Sie, wegen der Einzelheiten diesbezüglich einen Tierarztbericht anzufordern.

Ich persönlich bedaure ausdrücklich sehr. dass mir dieser Vorfall passiert ist. Es ist mir bewusst, dass es nicht zu der so spontanen Schussabgabe hatte kommen dürfen. Aber es ist im Eifer nun einmal so geschehen. Indem ich zu meiner Verantwortung stehe, hoffe ich sehr, dass beim betroffenen Hund die Schussfolgen verheilen.

Neben dem o.a. Hundehalter nahm als dritter Jäger Herr ........ Adresse.

 

 

 

 

 

 

 


Die Gothaer meldet sich mit folgendem Schreiben:

Sehr geehrter Herr .....,

Wir melden uns als Haftpflichtversicherer von Herrn .....

Um den Vorgang schnell bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte schicken Sie den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an uns zurück. Schildern Sie dabei den Hergang so, dass wir uns als Außenstehende ein Bild von der Entstehung des Schadens machen können.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

   

Betr .: Schadensnummer............

zum o.a. Schadensfall liegt Ihnen der genau beschriebene Schadensfall incl. der entsprechenden Adressen seitens des Schädigers H. ....... vor

(Schreiben vom 18.12.09 ). Meinerseits ergibt sich nun folgende Sachlage. Ich brachte die Hündin so schnell ich konnte zum Tierarzt Dr. ...  der die Hündin auch sofort operierte und die Nachsorge für den Hund übernahm. Das brachte 4 x Hin und Rückfahrten Großefehn-Emden mit jeweils 46 km pro Fahrt ohne restliche Fahrten ( insg 368 km ) mit sich. Leider ist uns trotz aller Bemühungen nicht gelungen die Hündin zu retten. Diese starb in der Nacht 23/24. 12. 09. in meinen Armen.  Die angefallenen Tierarztkosten übernehmen Sie bitte in Form der Kostenübernahme direkt mit Dr....

Bei Ihrer Bewertung der Schadensgröße beachten Sie bitte, das die Hündin eine mehrjährige Ausbildung mit den entsprechenden schweren Prüfungen jeweils mit dem 1 Preis ( z.T. Tagessieger ) beim DTK Zuchtverband abgelegt hatte (siehe beigefügte Stammbaumpapiere ).
Die letzte bestandene Prüfung BhFN ist gerade in der Nachtragsphase beim DTK und ist auf den beigefügten Papieren noch nicht eingetragen.
Ein ggf. erforderliches Nachreichen kann nach Erhalt der Papiere erfolgen. 
Die Hündin war somit jagdlich voll ausgebildet aus unserer  vom DTK anerkannten Jagdteckelgebrauchszucht. Auch bei den entsprechen notwendigen mehrfachen Zuchtaustellungen wurde die Hündin mit einem auch platzierten „V“ ( Vorzüglich ) bewertet .

Ein weiterer Punkt! Diese Hündin war unsere Nachfolgezuchthündin in unserer kleinen Leistungszucht da ihre Mutter ins Rentenalter gekommen ist. D. h. ein Deckrüde war für die nächste Läufigkeit im Januar bereits verabredet.
Uns fällt somit die geplante Nachzucht in Höhe von 4-6 Welpen ( Welpenpreis 550.-€ ) über den Zeitraum von 6 Jahren total aus.
Zudem ergibt sich die Schwierigkeit, dass ich als Züchter und Hundeführer (zertifiziert) momentan keinen fertigen Gebrauchshund zur Hand habe und erst einen entsprechenden Junghund ausbilden muss.

Nach einer Gutachteruntersuchung (Sachverständiger H.UHDE) ist bei einem 8 jährigen Rüden der weniger Leistungszeichen besaß eine Schadensersatzhöhe von 2750.-€ anzusetzen und gerichtlich bestätigt worden. Lt Gutachterurteil sowie Gerichtsurteil ist dabei eingerechnet, dass bei einem 8 Jährigen Hund schon große Abschläge etwa 50% des Alters wegen eingerechnet worden sind. In meinem Fall kommt jedoch noch dazu, dass es eine junge Hündin war und mir für die nächsten Jahre die Würfe ausfallen wie oben beschrieben.

Auch wenn der Hund nicht von einer tiefen emotionalen Seite aus ersetzt werden kann bitte ich Sie die o.a. Punkte zu beachten. Ich hoffe auf eine Regelung, die nicht durch einen Streit erkämpft werden muss und verbleibe mit freundlichen Grüßen...

 

 

 

 

 


Antwort der Gothaer

Sehr geehrter Herr....

wir haben die Unterlagen an unseren Sachverständigen weitergeleitet, mit der Bitte, den Wert des Hundes zu ermitteln.

 

 

 

 

 


Kurze Zeit später meldet sich Herr Kock und bittet:

Ihre objektiv überprüfbaren Angaben zu folgenden Fragen (s. unten) erleichtert mir die Wertermittlung ihrer zu Schaden gekommenen Hündin.

Die Feststellung des Wertes der Hündin als eventuelle Zuchthündin gestaltet sich für mich in sofern als schwierig, da die Hündin noch nicht zur Zucht eingesetzt wurde.

Ihre Angaben sollten so abgefasst sein, dass sie gegebenenfalls vor Gericht verwendet werden können.

1. Ich bitte um Zusendung von Kopien aller Prüfungszeugnisse und Bescheinigungen auch der Formwertbeurteilung und der HD-Untersuchung.

2. Lag bei dieser Hündin die Zuchttauglichkeit vor? Wenn ja, seit wann?

4. Stammt diese Hündin aus einer  besonders bewährten Zuchtlinie?

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

 

 

   

Die Kosten des Tierarztes werden übernommen.

 

 

 

 


Nach Rückfrage beim DTK, mit Einverständnis des Besitzers erstellt Herr Kock folgendes Gutachten:

 

Gutachten DTK Hündin 3 Jahre mit fast allen Prüfungen und Zuchttauglich.

 

Die Summe von 4100€ wurde dem Konto des Geschädigten umgehend gutgeschrieben.

 

 

 

 

 

   

In diesem Fall sehen wir, wie ein Unglücksfall geregelt werden kann,

wenn der Verursacher und die Versicherung korrekt

und sich der Sache angemessen verhalten.

 

Das der Führer des Hundes traurig über den Verlust ist,

bleibt von der Regulierung unberührt.

Auch der Schütze weis, dass trotz seinem Kundtun,

seinen Entschuldigungen  etwas bleibt.