Wertermittlung eines Hundes im Versicherungsfall 2020

 

 


Hündin knapp 4 Jahre alt    DTK    mit  Prüfungen  und Nachzucht
   

 


Folgende Schadensmeldung erhält die Versicherung Januar 2020


Heute wurde im Revier ....... eine Baujagd durchgeführt.

Teilnehmer  Bauhundführer und 2 weitere Personen

Beim ersten Bau wurde ein Fuchs erlegt, zwei weitere Bauten waren nicht befahren.

Wir kamen zu einem Weg der nicht mehr benutzt wurde. Unter dem Weg war ein Fuchsbau.

Daneben ein Graben. Dann eine Fläche mit Büschen und ein weiterer Fuchsbau, bei dem ein Ausgang direkt in den Graben führte.

Ein Fuchs sprang und wurde vom Bauhundführer erlegt.     Der Bau neben dem Graben war noch befahren.

Die Hunde machten den Fuchs in einer Endröhre fest, ein Einschlag erfolgte. Der Fuchs war fest die Hunde konnten nicht mehr ran.

Ich passte an Grabenrand auf damit kein Fuchs entkommen konnte. Aus der Röhre kam die Teckelhündin Rose.

Ich habe im ersten Moment gedacht Fuchs, zu schnell geschossen und traf die Hündin aus kurzer Entfernung tödlich. 

Ich hätte nie schießen dürfen, es tut mir sehr  Leid.

Ich bitte Herrn ........ zu Entschädigen.

Mit freundlichem Gruß

 

Die Versicherung bittet den Bauhundführer um Stellungnahme, dieser bestätigt die Meldung.

 

 

 

Die Versicherung bestätigt das der Schaden ersetzt wird und bittet den Bauhundführer um eine Aufstellung der Schadenshöhe.

Der Bauhundführer beerdigt Rose, die bis dahin eingefroren wurde, da es zurückliegend mit anderen Versicherungen schon Probleme gab und schreibt:

in der Anlage die Kopien von Rose   gew. 19.5.2016

Zur Schadenshöhe wird von mir ein anerkannter Sachverständiger der von Ihnen und von mir ausgesucht und die Höhe bestimmt, von mir anerkannt werden.
Da die Kosten eines Sachverständigen sicher zwischen 600-1000€ liegen und die Versicherung diese zusätzlich bezahlen muss, müssen Sie entscheiden ob wir uns so einigen können.

Zu den folgenden Daten muss ich sagen, ich bin kein Sachverständiger und habe diese aus früheren Gutachten, auf die heutige Zeit hochgerechnet.

Rose war von der Leistung eine Hündin wie es kaum eine weitere in Deutschland zu finden gab. Der Preis der für ihre Welpen bezahlt wurde lag bei 1000€ .

Eine neuere Internetseite zeigt die aktuelle Entschädigungspraxis.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-jagdhund-auf-der-strecke-bleibt-wertermittlung-fuer-einen-getoeteten-jagdhund-bgb_076939.html

Rose hatte zwei Würfe mit 10 Welpen vier weitere hätten noch folgen können, das wären 20 Welpen je 1000€.

Der Zuchtwert liegt deutlich unter den 20000€ da nie alles so verläuft wie man es sich vorstellt.

Sachverständige gehen von 50 % weniger aus. Damit würde der Zuchtwert bei 10000 € liegen.

Er erklärt sich auch durch die Zuchtschau V 1  mit VDH CAC   DTK CAC Reserve und etliche DNA Untersuchungen 

Die Prüfungen von Rose würde ich mit folgenden Werten angeben:

Schussfestigkeit

100

Spurlautprüfung

500

Wassertest

300

Bauhundprüfungen  Fuchs Kunst plus Natur an Dachs und Fuchs

1500

Nachgewiesene Bodenarbeiten

500

Prüfung Kaninchenschleppe herausziehen und Kaninchensprengen

600

VP

1000

Stöbern im Jagdbetrieb

300

Schweißprüfung

800

Auszeichnung Jagdgebrauchsteckel und Gebrauchssieger

300

3 x mal Suchensieger davon einmal bei der VP

300

Summe

6200 €

 Nach diesen, von mir laienhaften Berechnungen, ergibt sich eine Gesamtsumme von  16200€

Machen Sie bitte einen Vorschlag welche Summe Sie bereit sind zu zahlen ohne einen Sachverständigen zu bemühen.

Ich hoffe wir können uns unproblematisch einigen.

Mit freundlichem Gruß                                                      

 

 


Die Versicherung beauftragt einen Sachverständigen der von vielen Versicherungen bestellt wird.

Bernd Unger

Von der Regierung von Mittelfranken öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Hundewesen 

 

 

 

Das Gutachten:
 

Auszüge aus dem Gutachten von  Bernd Unger  www.dogtrain-web.de

 1. Auftragslage

1. Mit Schreiben  vom 19.03.2020 wurde ich um Erstellung eines Gutachtens zu nachfolgendem Sachverhalt beauftragt:

 Am 28.01.2020 wurde im Revier …… eine Baujagd durchgeführt im Verlauf derer der Zwergteckel Rose  versehentlich erschossen wurde.

Der Bauhundführer bezifferte mit Schreiben vom 25.02.2020 die Schadenshöhe auf 16.200 Euro.

Es wird ein Gutachten zur Schadenshöhe benötigt.

Tatsachenfeststellung

Die Zucht innerhalb der FCI,  ist durch Zuchtordnungen der Zuchtvereine, fallbezogen des DTK reglementiert und wird zu dem überwacht. 

Lt. Aktenlage besitzt der fallgegenständliche Hund Rose eine FCl/VDH anerkannte Ahnentafel vorn Deutscher Teckelklub 1888  

Der Teckel zählt innerhalb des VDH zu den Jagdhunden. Da das Vatertier neben signifikanten Ausstellungserfolgen auch zahlreiche Leistungskennzeichen des DTK

vorweist und das Muttertier keine signifikanten Ausstellungserfolge vorweist und deutlich weniger Leistungszeichen des DTK 1888 e. V. besitzt, wird fallbezogen von einer sehr guten Abstammung ausgegangen.  

Für den fallgegenständlichen Zwergteckel Rose sind der Aktenlage folgende nationale Ausstellungserfolge zu entnehmen: DTK-Spezial-Ausstellung vorzüglich 1, VDH CAC (Anwartschaft Schönheits-Championat), DTK CAC Res (Reserveanwartschaft). Nationale und internationale Siegertitel sind der Aktenlage nicht zu entnehmen.  Eine Körung des Hundes Rose ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. 

Hund Rose erhielt am 17.10.17 vorn DTK die Zuchtzulassung.

6. Zuchtwert: Zuchteinsatz und Zuchterfolge 6.1. Zuchteinsatz: lt. Eintrag in der Ahnentafel wurde Rose zweimal in der Zucht eingesetzt und wölbte am 21.04.18 sechs Welpen und am 27.06.19 vier Welpen. Zuchterfolge aus den unter Pkt. 6.1. genannten beiden Würfen, sind der Aktenlage nicht zu entnehmen noch wurden derartige vorgetragen.

Aus Eintragungen in der Ahnentafel ergibt sich folgender Ausbildungsstand:

Prüfung Leistungskennzeichen 26.03_17 Schussfestigkeit + Spurlautprüfung Sp J 09.04.17 Bauhund Fuchs Kunstbau BhFK 95 / J 12.08.17 Wassertest Wa.T 26.08.17 Kaninchenschleppe - Herausziehen KSch1H 23.09.17 Vielseitigkeits-Prüfung- Vp 30.09.17 Schweißprüfung künstliche Fährte SchwhK 11.10.17 Kaninchensprengen-Natur KSpN 20.10.17 Stöberprüfung Jagdbetrieb StiJ 04.01.18 Bauhund Natur Fuchs BhN(F) 24.01.18 Bauhund Natur Dachs BhN(D)

Die vom DTK ausgestellten Urkunden für Gebrauchssieger 2018 und Jagdgebrauchsteckel basieren auf den unter Pkt. 7.1. aufgeführten Prüfungen und sind schadensrechtlich nicht zu berücksichtigen.

Verwendungszweck

Der Bauhundführer besitzt einen gültigen Jagdschein und ist langjährig als Jäger im Einsatz. 

 Aus der Aktenlage ergibt sich für den erschossenen Zwergteckel Rose ein jagdlicher Verwendungszweck im Sinne des niedersächsischen Jagdgesetzes.

Darüber hinaus ergibt sich aus der Aktenlage eine nach den Statuten des DTK betriebenen Hundezucht (Liebhaberzucht).

Die am 19.05.16 gewölfte Rose war zum Schadenstag 3 dreiviertel  Jahre alt.

Aus der Aktenlage ergeben sich keine essentiellen Aussagen zu Roses Pflegestand vor Eintritt des Schadenfalls.  

Schadenhöhe des Zwergteckels Rose zum 28.01.2020

 Maßstäbe: Der Verkehrswert eines Rassehundes - ermittelte sich aus dem Wiederbeschaffungswert eines Hundes derselben Rasse und vergleichbaren Alters, dem Zuchtwert, dem Ausbildungsstand, dem Alter und dem Pflegestand (vgl. hierzu auch: LG Erfurt, Az.: 3 0 996/13, Urteil v. 24.06.15; LG Trier, Urteil v. 21.06.2006, Az. 1 S 183/04, OLG Gelle, Urteil v. 21.02.2002, Az. 14 U 202/00; OLG Gelle, Urteil v. 06.07.2006, Az. 20 U 51/04).

Fütterungs- und sonstige Aufzuchtskosten bleiben dabei unberücksichtigt. Diese Kosten als sog. Frustrierte Aufwendungen sind fallbezogen nicht erstattungsfähig. Zwar können sie im Einzelfall den Wiederbeschaffungswert eines Hundes erhöhen und auch schadensrechtlich berücksichtigungsfähig sein. Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um ein Tier handelt, mit dem der Hundehalter in irgendeiner Form wirtschaftliches Kapital zu verwirklichen sucht.

Bei einem aus Liebhaberei gehaltenen Hund machen Zuchtabsichten bisherige Aufwendungen nicht zu einem erstattungsfähigen Schaden, weil sie im Zweifel auch unabhängig von einem Zuchterfolg vorgenommen worden wäre.

Der merkantile Zuchtwert eines Hundes hängt grundsätzlich davon ab, ob ein Hund nachweisbar gut vererbt hat, wobei für den Einsatz als Zuchttier die Feststellung der Zuchttauglichkeit Voraussetzung ist. Ein Hund kann je nach Abstammung, Ausstellungserfolgen, Ausbildungsstand, Zuchtwert, Alter und Pflegestand, bis zu einem Lebensalter von etwa 4 Jahren deutlich an Wert zunehmen.

Dagegen mindert sich sein Wert etwa ab dem 5. Lebensjahr. Je älter ein Hund dann wird, umso rapider sinkt auch sein bis dahin erreichter Wertzuwachs. Ein 8 - 9-jähriger Hund stellt beispielsweise keinen rechnerischen Wertzuwachs mehr dar.

2. Bewertungskriterien zur Schadenshöhe

2.1. Wiederbeschaffungswert 2.2. Zuchtwert 2.3. Ausbildungsstand 2.4. Alter 2.5. Pflegestand

3. Ermittlung der Schadenshöhe 

3.1. Wiederbeschaffungswert:

3.1.1. Aus der Aktenlage ergibt sich für Rose eine sehr gute FCl/VDH-Zucht.

 Rose wurde am 22.07.16 für 1000 Euro gekauft (vgl. eingetragener Besitzerwechsel lt. Ahnentafel). Am Kauftag war der Hund 8 Wochen alt.

3.1.2. Aus der Aktenlage ergibt sich ein züchterischer und jagdlicher Verwendungszweck, bzw. Haltungsgrund .

3.1.3. Die Welpenpreise für Zwergteckel mit VDH/FCI-Abstarnmung variieren zwischen 800 und 1.200 Euro. 3.1.4. Unter Berücksichtigung all dessen ergeben sich etwa 1100 Euro Wiederbeschaffungswert. 

3.2. 3.2.1. Wertzuwachs Rose:

Zuchtwert (Wertzuwachs und Welpenausfälle)

3.2.1.1. Der Hund entstammt einer sehr guten FCl/VDH-Zucht .

3.2.1.2. Nationale und internationale Siegertitel (Ausstellungserfolge) ergeben sich nicht aus der Aktenlage .

3.2.1.3. Eine Körung ergibt sich nicht aus der Aktenlage.

3.2.1.4. Die Zuchttauglichkeit wurde am 17.10.17 erteilt.

3.2.1.5. Rose wurde bis zum Schadentag zweimal in der Zucht eingesetzt und wölfte 1 x 6 Welpen und zuletzt 4 Welpen. Als Durchschnitt aus 2 Würfen ergeben sich 5 Welpen.

3.2.1.6. Zuchterfolge der Nachkommenschaft wurden nicht vorgetragen.

3.2.1.7. Bei einem Ansatz von jährlich etwa 10% ergibt sich ein auf das Alter hochgerechneter Wertzuwachs von etwa 500 Euro

3.2.2. Welpenausfälle

3.2.2.1. Entsprechend der DTK-Zuchtordnung dürfen Hündinnen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr zur Zucht eingesetzt werden.

Ohne Berücksichtigung des Risikoanteils von Krankheit, nicht aufnehmen, leer bleiben, verendeten Würfen, etc., ergeben sich rechnerisch für den erschossenen Zwergteckel Rose noch 4 Würfe.

Es ist fiktiv zu berechnen, was für „Nettoeinkünfte" die „Nutzung" der Hündin noch erbracht hätte, wenn ein Ersatztier nicht an die Stelle des getöteten tritt.

Dabei sind die Aufwendungen dem Ertrag gegenüberzustellen, wobei die „Produktion" von Welpen für den Züchter erhebliche Kosten verursacht.

Bei Berechnungen im Einzelfall wäre es nun falsch, rein mathematisch für den Ausfall bei Zugrundelegung einer bestimmten Anzahl von Welpen durch Multiplizieren ein Ergebnis zu erzielen, und dies dem Zuchtwert zuzuschlagen.

Denn dies würde bedeuten, dass man hypothetisch davon ausginge, dass die Hündin bei jeder Hitze - soweit die Zuchtordnung es erlaubt - belegt wird, komplikationslos eine bestimmte Anzahl von Welpen bringt und diese auch absetzbar sind.

Um diesen Risiken und Besonderheiten Rechnung zu tragen, ist es notwendig, grundsätzlich nur 1/3 bis 40% der rechnerisch noch möglichen Welpenzahl der Berechnung zugrunde zu legen und das Ergebnis dem Zuchtwert zuzuschlagen.

Darüber hinaus gilt unbestritten, dass die Wurfstärke mit zunehmendem Alter der Zuchthündin auch abnimmt.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Wurfzahl, wird daher von folgender ausgefallener Wurfstärke ausgegangen: 3 - 3 - 2 - 2 = 10 Welpen.

Gleichgültig von welchem Erlös je Welpe ausgegangen wird, Fakt ist, dass es sich hierbei stets um den Bruttoverkaufspreis und nicht um den Reinverdienst handelt.

Jeder vernünftige und seriöse Hundezüchter eines dem VDH (Verband des deutschen Hundewesens) angehörigen Zuchtverbundes, wie im vorliegenden Fall der DTK, wird bestätigen, dass man in der Hundezucht keineswegs einen Ertrag von 100% erwirtschaftet, denn:

• jeder organisierte Züchter darf entsprechend dessen Satzung die Hundezucht nicht auf kommerzieller Ebene betreiben

• Belegungsgebühren (Deckkosten), Aufzuchtkosten, Verbandskosten, Tierarztkosten, etc. mindern den Bruttoverkaufspreis stark.

Der marktübliche und reelle Reinverdienst je Welpe liegt bei seriösen Züchtern bei etwa 5o% des Bruttoverkaufspreises; d.h. an ersparten Aufwendungen sind grundsätzlich 5o % zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung der fehlenden Körung , fehlender nationaler und internationaler Siegertitel sowie nicht vorgetragener Zuchterfolge der Nachkommenschaft  wird ein regionaler Welpenpreis von etwa 1.000 Euro als erzielbar erachtet.

Unter Berücksichtigung all dessen errechnet sich für den Zwergteckel Rose

folgender Zuchtwert:

Wertzuwachs Rose 500 Euro,  Welpenausfälle 5000 Euro beträgt damit 5500 Euro.

Ausbildungsstand (Ausbildungswert)

 § 4 Niedersächsisches Jagdgesetz setzt voraus: 1. Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.

2. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

3. Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Alle sonstigen an einer Such-. Drück- oder Treibjagd mitgeführten Hunde benötigen dagegen keine geprüfte Brauchbarkeit. 

Die Feststellung der Brauchbarkeit erfolgt nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen (Brauchbarkeitsrichtlinien).

Der DTK ist ein Hundezuchtverein fördert satzungsgemäß u. a. alle Bestrebungen, den Teckel und seine jagdlichen Eigenschaften zu pflegen, um der waidgerechten Jagd und damit dem Schutz des Wildes zu dienen. Dazu führt er auch Prüfungen im Sinne des niedersächsischen Jagdgesetzes durch und testiert die Brauchbarkeit von Jagdhunden.

Der Zwergteckel wird speziell für die Baujagd auf Fuchs und Dachs

gezüchtet. Sein Brustumfang bis zu 35 cm und sein Gewicht von ca. 4 - 5 kg prädestinieren ihn dazu.

Nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen, wird diese durch eine Prüfung in „Gehorsam, Schussfestigkeit, Bringen, Schweiß- -u. Wasserarbeit" festgestellt.

Kurzläufige Jagdhunde, wie der Zwergteckel, können ihre Brauchbarkeit dagegen auch durch Prüfung in den Fächern "Gehorsam, Schussfestigkeit im Feld oder Wald, Schweißarbeit mit Anschneideprüfung oder Stöbern" erreichen.

Brauchbarkeit Zwergteckel Rose:

Mit Bestehen der Vielseitigkeitsprüfling am 23.09.17 in der DTK-Gruppe Ihlow wurde die jagdliche Brauchbarkeit nachgewiesen.

Es wurden die Sparten „Schweißarbeit, Spurlaut, Stöbern, Führigkeit, Schussfestigkeit und Benehmen" geprüft und mithin den Vorgaben der niedersächsischen Richtlinien Rechnung getragen.

Die erzielte Wertsteigerung wird beziffert auf etwa 1.100 Euro. 

Da das eigentliche Zuchtziel des Hundes die Baujagd ist , sind auch die am 04.01. und 24.01.18 bestandenen Bauhundprüfungen Natur (Fuchs und Dachs) zu berücksichtigen.

Die hierbei erzielte Wertsteigerung wird beziffert mit etwa 1.200 Euro. 

Die übrigen, vom Bauhundführer angeführten bestandenen jagdlichen Prüfungen sind schadensrechtlich nicht relevant, da die jagdliche Brauchbarkeit nur einmal nachzuweisen ist.

Unter Berücksichtigung all dessen ergibt sich für den Zwergteckel Rose folgender

Ausbildungswert:

Wertsteigerung Vielseitigkeitsprüfung 1100Euro

Wertsteigerung Bauhundprüfungen 1200 Euro

 Ausbildung (Ausbildungswert)  2300 Euro

Da die am 19.05.16 gewölfte Rose am Schadenstag (28.01.20) noch keine 4 Jahre alt war, ist auch kein altersbedingter Wertverlust anzusetzen.

 

Schadenhöhe Gesamt 

Wiederbeschaffungswert 1.200

Zuchtwert 5.500

Ausbildung (Ausbildungswert) 2.300

Alter 0

Pflegestand 0

Schadenhöhe 9.000

 

 


Der Bauhundführer beanstandet bei der Versicherung folgende Punkte des Gutachtens:

 In anderen Fällen wurde der Zuchtwert längst nicht so drastisch reduziert wie in diesem Gutachten.

Üblich war eine Reduzierung zu erwartender Welpen und deren Erlös um 50 %

Der Ausbildungswert wird den auf Prüfungen gezeigten Leistungen nicht gerecht.

Jede einzelne Prüfung kostete Geld und viel Zeit.

Zuchterfolge waren vorhanden, das sie nicht belegt wurden lag einmal an der weit höheren Forderung

und an der Unmöglichkeit da der zweite Wurf das Alter für Leistungen noch nicht erreicht hatten.

Was mit Pflegestand gemeint ist entzieht sich meiner Kenntniss.   

 


Die Versicherung bietet aus Kulanz an die Entschädigung um 500 € auf 9500 Euro zu erhöhen.

Um jegliche Streitigkeit vor Gericht zu vermeiden stimmt der Bauhundführer dem Vergleich zu.